Mutter und Kind Stiftung - Unterstützung bei einer Schwangerschaft
Bei der Bundesstiftung für Mutter und Kind können Sie bei einer Schwangerschaft finanzielle Unterstützung bekommen, wenn Sie:
- Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- ein Schwangerschaftsattest haben
- über ein geringes Einkommen verfügen
- vor der Geburt einen Antrag stellen.
Der Zuschuss wird nicht auf Soziale Leistungen angerechnet. Dieser Antrag kann im Frauentreff Elmshorn gestellt werden.