Mutter und Kind Stiftung - Unterstützung bei einer Schwangerschaft
Bei der Bundesstiftung Mutter und Kind können Sie bei einer Schwangerschaft finanzielle Unterstützung bekommen, wenn Sie:
- Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- ein Schwangerschaftsattest haben
- über ein geringes Einkommen verfügen
- vor der Geburt einen Antrag stellen
Der Zuschuss wird nicht auf Soziale Leistungen angerechnet. Dieser Antrag kann in der Frauen*beratung Elmshorn gestellt werden.
Weitere Informationen: www.frauenberatung-elmshorn.de