Mutter und Kind Stiftung - Unterstützung bei einer Schwangerschaft

Bei der Bundesstiftung Mutter und Kind können Sie bei einer Schwangerschaft finanzielle Unterstützung bekommen, wenn Sie:

  • Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • ein Schwangerschaftsattest haben
  • über ein geringes Einkommen verfügen
  • vor der Geburt einen Antrag stellen

Der Zuschuss wird nicht auf Soziale Leistungen angerechnet. Dieser Antrag kann in der Frauen*beratung Elmshorn gestellt werden.

Weitere Informationen: www.frauenberatung-elmshorn.de

Frauen*beratung Elmshorn

  • An der Bahn 1
  • 25336 Elmshorn

Auf einen Blick