Übernahme Verhütungsmittelkosten
Seit 2020 stellt der Kreis Pinneberg Mittel zur Verfügung, die es Menschen mit niedrigem Einkommen ermöglichen, eine selbstbestimmte Verhütung zu wählen und damit ungewollte Schwangerschaten und Schwangerchaftsabbrüche aufgrund unsicherer Verhütungsmethoden zu verhindern.
Einen Antrag können alle Menschen stellen, die
- im Kreis Pinneberg leben
- mindestens 21 Jahre alt sind
- über ein geringes Einkommen verfügen oder im Soziahilfebezug sind
Sie können frei wählen, welches verschreibungspflichtige Verhütungsmittel sie nutzen möchten. Für die Antragstellung sind ein Kostenvoranschlag und Einkommensnachweise erforderlich.
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Kontakt & Ansprechpartner
Ansprechpartner
- Ellen Katzmann
- 04121 - 7 10 35